AIreal.agency
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Allgemeine Geschaeftsbedingungen der AIreal.agency

Stand: Maerz 2026

01 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer saemtliche Geschaeftsbeziehungen zwischen AIreal.agency (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden "Auftraggeber"), soweit nicht ausdruecklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdruecklich und schriftlich zu.

Diese AGB gelten auch fuer alle kuenftigen Geschaeftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdruecklich vereinbart werden.

02 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Server, Hosting und digitale Datenverarbeitung, insbesondere:

- Webentwicklung und Webdesign - Server- und Hostingloesungen - Integration von kuenstlicher Intelligenz (KI/AI) - Digitale Datenverarbeitung und -analyse - Beratung und Konzeption im Bereich digitaler Loesungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung (Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektvertrag). Massgeblich ist ausschliesslich der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.

Aenderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) beduerfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und koennen zu einer Anpassung der vereinbarten Verguetung und Lieferfristen fuehren.

03 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber dieses schriftlich (einschliesslich per E-Mail) bestaetigt oder eine Anzahlung leistet.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Leistungsumfang, Zeitrahmen und die Verguetung werden in der jeweiligen Einzelvereinbarung schriftlich festgehalten. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht.

04 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und als Nettopreise zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt) in der jeweils geltenden Hoehe (derzeit 20 % in Oesterreich), sofern nicht ausdruecklich anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe gemaess § 456 UGB (bei Unternehmern) bzw. § 1333 ABGB (bei Verbrauchern) zu berechnen. Darueber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollstaendigen Begleichung aller offenen Forderungen zurueckzuhalten.

Bei groesseren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Teilzahlungen (Abschlagszahlungen) entsprechend dem Projektfortschritt vereinbaren.

05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollstaendig zur Verfuegung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Zugangsdaten, Serverzugaenge und technische Voraussetzungen fristgerecht bereitgestellt werden.

Rueckmeldungen zu Zwischenergebnissen, Entwuerfen oder Freigaben hat der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, zu erteilen, sofern nicht anders vereinbart.

Verzoegerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurueckzufuehren sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferfristen verlaengern sich entsprechend. Gegebenenfalls anfallende Mehrkosten traegt der Auftraggeber.

06 Lieferung und Leistungszeitraum

Liefertermine und Leistungszeitraeume werden in der jeweiligen Einzelvereinbarung festgelegt. Sofern nicht ausdruecklich als Fixtermin vereinbart, handelt es sich bei Terminangaben um unverbindliche Schaetzungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies fuer den Auftraggeber zumutbar ist.

Hoehere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behoerdliche Massnahmen, Ausfall wesentlicher Zulieferer oder technischer Infrastruktur), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzueglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dauert die Behinderung laenger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten.

07 Gewaehrleistung

Der Auftragnehmer gewaehrleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewaehrleistung richtet sich nach den Bestimmungen des oesterreichischen Allgemeinen Buergerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzueglich nach Lieferung bzw. Bereitstellung zu pruefen und etwaige Maengel dem Auftragnehmer unverzueglich schriftlich anzuzeigen (Ruegepflicht). Verdeckte Maengel sind unverzueglich nach Entdeckung zu ruegen.

Bei berechtigten Maengelruegen hat der Auftragnehmer das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch (Ersatzlieferung) vorzunehmen. Erst nach fehlgeschlagener Verbesserung stehen dem Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung zu.

Die Gewaehrleistungsfrist betraegt bei unternehmerischen Auftraggebern zwoelf Monate, bei Verbrauchern vierundzwanzig Monate ab Uebergabe der Leistung.

08 Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenueber unternehmerischen Auftraggebern ausschliesslich fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zurueckzufuehren sind. Die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit ist, soweit gesetzlich zulaessig, ausgeschlossen.

Gegenueber Verbrauchern richtet sich die Haftung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung fuer mittelbare Schaeden, Folgeschaeden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schaeden aus Anspruechen Dritter ist, soweit gesetzlich zulaessig, ausgeschlossen.

Die Haftung des Auftragnehmers ist der Hoehe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder Personenschaeden vorliegen.

Schadenersatzansprueche des Auftraggebers verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schaedigers gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht kuerzere gesetzliche Verjaeungsfristen gelten.

09 Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Saemtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Designs, Quellcode, Konzepte, Texte etc.) gehen mit vollstaendiger Bezahlung der vereinbarten Verguetung in das Eigentum des Auftraggebers ueber, sofern nicht ausdruecklich anders vereinbart.

Vorbestehendes geistiges Eigentum des Auftragnehmers (insbesondere Frameworks, Bibliotheken, Methoden und Werkzeuge), das in die Arbeitsergebnisse einfliesst, verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhaelt hieran ein einfaches, zeitlich unbeschraenktes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

Open-Source-Komponenten, die in den Arbeitsergebnissen verwendet werden, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber ueber die Verwendung solcher Komponenten und die geltenden Lizenzen informieren.

Bis zur vollstaendigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).

10 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, saemtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugaenglich zu machen noch anderweitig zu verwerten.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschaeftsgeheimnisse, technische Informationen, Konzepte, Kundendaten, Preisgestaltungen und Vertragsinhalte.

Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen allgemein bekannt werden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht zurueckzufuehren ist.

Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder aufgrund gesetzlicher bzw. behoerdlicher Anordnung zulaessig.

11 Kuendigung

Vertraege ueber Einzelprojekte enden mit der vollstaendigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

Dauerschuldverhaeltnisse (z. B. Hosting, Wartungsvertraege) koennen von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kuendigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekuendigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.

Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: - eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfuellt, - ueber das Vermoegen einer Partei ein Insolvenzverfahren eroeffnet oder die Eroeffnung mangels Masse abgelehnt wird, - eine Partei ihre Zahlungen einstellt.

Im Falle einer Kuendigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kuendigung erbrachten Leistungen zu vergueten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden anteilig erstattet, soweit ihnen keine Leistung gegenueber steht.

12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europaeischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des oesterreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Naehere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklaerung.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schliessen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemaess Art. 28 DSGVO ab.

13 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich oesterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenueber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

Gerichtsstand: Fuer saemtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulaessig, das sachlich zustaendige Gericht in Graz ausschliesslich zustaendig. Gegenueber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon nicht beruehrt. Die unwirksame oder undurchfuehrbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.

Schriftformerfordernis: Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfen der Schriftform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Schriftform ist auch durch Uebermittlung per E-Mail gewahrt.

Fragen zu unseren AGB?

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen erreichen Sie uns unter: hello@aireal.agency